Gewässerordnung des ASV Hungen 1974 E.V.
Jahresfischereischein, Mitgliedsausweis des ASV das Fangbuch und die Gewässerordnung
1. Angelzeiten
1.1 Die Angelwoche dauert von Montag bis Sonntag. Es darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden. Die Sonnenauf- und – Untergangs Zeiten werden monatsweise im Infokasten an der Gernot-Pedain-Hütte ausgehängt und sind auf der Homepage des ASV veröffentlicht.
1.2 Der Fischfang kann an allen Vereinsgewässern ganzjährig, auf eigenes Risiko und eigene Gefahr unter den unter Ziffer 2 genannten Regeln ausgeübt werden.
1.3 Nachtangeln ist zwischen An- und Abangeln “ Siehe Terminplan “ von Donnerstag bis Sonntag erlaubt.
Ausnahme Oberer Knappensee
Naturschutzgebiet: Kein Nachtangeln
1.4 Von dieser generellen Regelung für das Nachtangeln kann auf Beschluss des Vorstandes abgewichen werden, wenn besondere Umstände dies erfordern. (Siehe auch Ziffer 2.2).
2. Allgemeine Regelung
2.1 Alle Inhaber/innen eines Fischereischeines sind verpflichtet, sich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (besonders die der Hessischen Fischereiverordnung) zu informieren. Dies gilt auch für jene Regelungen, die der Vereinsvorstand trifft, welche an der Gernot-Pedain-Hütte ausgehängt und auf unserer Home Page veröffentlicht werden.
2.2 Auf Vorstandsbeschluss können Gewässer (z.B. nach Fischbesatz, Krankheiten oder ähnlichem) für die gesamte Fischerei gesperrt werden. Diese Gewässer sind durch rote Bojen gekennzeichnet.
2.3 Der Fischfang darf nur vom Ufer aus erfolgen. Watfischen, Eisangeln und der Einsatz von Wasserfahrzeugen jeglicher Art, auch Futterboote, sind verboten.
2.4 Es darf mit max. 2 Ruten gefischt werden.
2.5 Das Fischen auf Hecht und Zander 1.Feb. – 15. Mai ist verboten, in dieser Zeit sind Köderfische oder teile davon, sowie Kunstköder jeglicher Art verboten.
2.6 Auf Friedfische darf nur mit Einzelhaken gefischt werden. Für den Raubfischfang dürfen alle gesetzlich erlaubten Köder wie Spinner + Wobbler verwendet werden. Schlaufen- oder Spinnsysteme dürfen maximal 2 Haken aufweisen. Die Verwendung von Paternostersystemen oder Aalschnüren ist verboten!
2.7 Das Anfüttern an den Gewässern des ASV Hungen ist auf 500 g pro Angeltag festgelegt.
Ausnahme Oberer Knappensee
Naturschutzgebiet: Kein Anfüttern
2.8 Ausgelegte Angeln sind ständig zu beaufsichtigen. Eine Entfernung von mehr als ca.30 Schritten ist auch für kurze Dauer unzulässig. Das Verlassen des Angelplatzes bei eingezogenen Angeln Ist unzulässig. Ein Verstoß käme einer Reservierung gleich.
2.9 Zelten ist verboten ! Ausnahme Nachtangeln, nur Zelte ohne Boden.
2.10 Als Lichtquellen dürfen nur Taschen- u. Stirnlampen eingesetzt werden, Dauerbeleuchtung am Angelplatz und der Betrieb von Lärmquellen (Radio)sind unzulässig.
2.11 Vereinsmitgliedern und Angelgästen ist es untersagt, Schnur, Köder, Lebensmittelreste und anderen Müll an den Vereinsgewässer zu entsorgen. Nager und Vögel können in den Schnurresten verenden. Es versteht sich von selbst, dass jeder umweltbewusste Angler seinen Müll zu Hause getrennt entsorgt!
3.0. Verhalten am Gewässer
3.1 Die Fischerei an den Vereinsgewässern hat auf der Basis des Hess. Fischereigesetzes, der Hess. Fischereiverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen über Natur- und Umweltschutz sowie der Gewässerordnung des ASV HUNGEN E.V. zu erfolgen.
3.2 Das Befahren des Teichgebietes mit Motorfahrzeugen jeder Art ist ohne Genehmigung der Stadt Hungen verboten! Mitglieder des Vorstands und von diesen autorisierten Aufsichtspersonen sowie behinderte Vereinsmitglieder dürfen mit gekennzeichneten Fahrzeugen entlang der Wege parken, sofern eine Durchfahrtsgenehmigung vorliegt und niemand behindert wird.
3.3 Das eigenmächtige Ab- oder Zurückschneiden von Büschen und Bäumen, das Schädigen oder Beseitigen von Ufervegetation jeglicher Art ist untersagt. Der Bau von Stegen oder Angelplätzen ist untersagt.
3.4 Es ist im gesamten Bereich des ASV Hungen e.V. untersagt, offenes Feuer zu entfachen oder zu Grillen. (Hessenforst.)
3.5 Die Fischschonbezirke (durch Hinweisschilder gekennzeichnet) sind unbedingt zu beachten. Das Betreten dieser Bezirke ist grundsätzlich zu vermeiden. Es darf dort nicht geangelt werden. Die Fischereigrenzen an der Horloff sind durch Schilder gekennzeichnet.
Ausnahme: Oberer Knappensee
Fischereizonen sind den Aushängen an den Zugängen zum Gewässer zu entnehmen!
3.6 Jugendliche Angler unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person, die im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins und Mitglied des ASV Hungen ist, angeln. Die Entfernung zwischen Jugendlichem und Aufsichtsperson sollte Rufentfernung (30 Schritte) nicht überschreiten.
3.7 Besondere Vorkommnisse (Fischsterben bzw. Häufung von Totfunden, Fischwilderei, illegale Müllentsorgung, Beschädigung der Dämme etc.) sind dem Vorstand zu melden.
3.8 Das Ausnehmen von Fischen im Bereich des ASV Hungen ist ausnahmslos verboten!
3.9 Das Verhalten der Vereinsmitglieder sollte von Kollegialität und Rücksichtnahme geprägt sein.
4. Entnahme aus den Vereinsgewässern
4.1 Die Entnahme von Fischnährtieren (insbesondere Krebse, Muscheln und Amphibien) ist nach der Hess. Fischereiverordnung HFO §1 grundsätzlich verboten.
4.2 Hessische Fischereiverordnung HFO § 2 Schonzeiten und Mindestmaße.
Es ist verboten, Fische folgender Arten während der Schonzeit oder wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen, zu fangen oder zu entnehmen:
Fischart | Schonzeit | Mind.maß | Entnahme pro Woche |
Aal | 01.10. - 01.03. | 50 | 3 |
Äsche | 01.03. - 15.05. | 30 | 3 |
Bachforelle | 15.10. - 31.03 | 25 | 3 |
Teichforelle | keine | 22 | 3 |
Barbe | 01.05. - 15.06. | 38 | 3 |
Hecht | 01.02. - 15.05. | 50 | 1 |
Karpf. Wildf. | 15.03. - 31.05. | 45 | 3 |
Karpfen Teichf | keine | 35 | 3 |
Rotfeder | 15.03. - 31.05. | 20 |
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Schleie | 01.05. - 30.06. | 25 | 3 |
Zander | 01.02. -.15.05. | 50 | 1 |
Die Schonzeiten für Hecht u. Zander beginnen am 01.Feb. und enden am 15. Mai.
4.3 Fische, die ganzjährig geschont sind und weder gefangen noch entnommen werden dürfen: Bitterling, Elritze, Karausche, Quappe und andere. Genaue Listen in HFO.
4.4 Fische ohne Schonzeit und Mindestmaß: Bachsaibling, Brachse, Döbel, Barsch und Wels.
4.5 Während der Schonzeit oder untermassig gefangene Fische sind schonend in dasselbe Gewässer zurückzusetzen.
4.6 Graskarpfen dürfen dem Hubbacher Weiher nicht entnommen werden. Aus dem Gleichenweiher und Stachelsee gefangene Graskarpfen dürfen nicht zurückgesetzt werden. Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden.
4.7 Gemäß § 9 der HFO muss eine Fangstatistik geführt werden. Daher ist das Führen eines Fangbuches von der fischereiausübungsberechtigten Person Pflicht. Dieses Fangbuch gehört zu den Fischereipapieren. Es ist mitzuführen, sowie wahrheitsgemäß und zeitnah 10 min. auszufüllen. Die jeweils oberste Zeile ist zur Eintragung des Kalenderjahres. Genauere Anweisung auf der letzten Seite des Fangbuches.
4.8 Am Ende eines jeden Jahres ist die Fangstatistik auszufüllen und an die Geschäftsstelle oder per E-Mail an: Fangstatistik@asv-hungen.de (ist die bevorzugt anzuwenden) Ebenso ist ein Einwerfen in den Briefkasten an der Gernot-Pedain-Hütte möglich. Dies hat bis zum 31.12 jeden Jahres zu erfolgten. Anders lautende Ausdrucke Verlieren Ihre Gültigkeit ( Fangbuch ), Mitgliedsausweis usw…. )
5. Regelung für Gastangler: (Grundvoraussetzung gültiger Jahresfischereischein!)
5.1 Während der Zeit zwischen An- u. Abangeln können Gastkarten für den Stachelsee und den Gleichenweiher über ein Vereinsmitglied (welches ein Fischereiberechtigter sein muss und den Gast bei der Ausübung des Fischfangs begleitet) im Dorfgemeinschaftshaus Nonnenroth (Amigo Mijo) während der Öffnungszeiten gekauft werden. Ausnahme sind Feriengäste der Stadt Hungen. Angelzeit ist von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Dies gilt auch an Wochenenden.
5.2 Mengenbegrenzung für Gastangler; Die Entnahme ist für Gastangler/innen pro Angel Tag auf insgesamt nur 1 Fisch jeder Art und einem Gesamtgewicht von max. 5 kg beschränkt. Nach Erreichen des Fanglimits oder Entnahme eines Fisches über 5 kg ist das Angeln sofort zu beenden!
5.3 Jeder Gast verpflichtet sich, mit seiner Unterschrift die HFO und die Gewässerordnung des ASV Hungen 1974 e.V. einzuhalten.
5.4 Entnahmen aus den Gewässern sind sofort auf der Rückseite der Tageskarte einzutragen.
Wurde kein Fisch entnommen, so ist das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Gastkarte ist nach Ende des Angelns in den Briefkasten an der Gernot-Pedain-Hütte einzuwerfen. Geschieht dies nicht, so wird dem Gast in Zukunft keine Gastkarte mehr ausgestellt.
Eutrophierung
Im Sommer kann es oftmals zu einer Eutrophierung eines Sees, auch "Umkippen" genannt. Dies geschieht, wenn der See ein ungebremstes Pflanzenwachstum aufgrund eines Nährstoffüberangebotes hat.
Das Problem ist meistens vom Menschen gemacht.
Ist dies zu beobachten, bittet der Vorstand um eine direkte Mitteilung um gegenmaßnahmen einleiten zukönnen.
Diese Gewässerordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, alle bisherigen verlieren Ihre Gültigkeit.
Der Vorstand, Hungen, Januar 2021